Ein Vorarbeiter in einem Malergeschäft hatte Differenzen mit seinem Vorgesetzten und beschimpfte ihn vor versammelter Belegschaft als «geldgieriges Arschloch». Das führte zu einer fristlosen Entlassung. Das Bundesgericht hat dies abgesegnet. Die Richter erachteten die Verfehlung des Angestellten als schwerwiegend genug für eine «Fristlose».



Allerdings: Hauen Angestellte weniger massiv über die Stränge, ist eine fristlose Entlassung erst nach einer schriftlichen Verwarnung...