Falsche Gutschrift: Geld zurückzahlen?
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K-Tipp 9/2000
03.05.2000
Vor ein paar Wochen habe ich bemerkt, dass mir die Bank auf meinem Konto irrtümlich 2000 Franken gutgeschrieben hat. Da ich mir schon lange eine neue Stereoanlage kaufen wollte, kam mir dieser unerwartete Zustupf sehr gelegen.
Nun fordert die Bank das Geld zurück. Muss ich es zurückbezahlen, obwohl der Fehler bei der Bank lag?
Ja. Wenn die Bank Ihnen aus Versehen 2000 Franken gutgeschrieben hat, sind Sie ungerechtfertigt bereichert. In einem solchen Fall muss man...
Vor ein paar Wochen habe ich bemerkt, dass mir die Bank auf meinem Konto irrtümlich 2000 Franken gutgeschrieben hat. Da ich mir schon lange eine neue Stereoanlage kaufen wollte, kam mir dieser unerwartete Zustupf sehr gelegen.
Nun fordert die Bank das Geld zurück. Muss ich es zurückbezahlen, obwohl der Fehler bei der Bank lag?
Ja. Wenn die Bank Ihnen aus Versehen 2000 Franken gutgeschrieben hat, sind Sie ungerechtfertigt bereichert. In einem solchen Fall muss man den zu Unrecht erhaltenen Betrag grundsätzlich in vollem Umfang, zuzüglich der inzwischen aufgelaufenen Zinsen, zurückerstatten.
Anders sieht es nur aus, wenn Sie nichts bemerkt haben und es auch nicht merken mussten, dass Ihnen das Geld nicht zusteht. In diesem Fall wären Sie gutgläubig.
Das kann zum Beispiel dann zutreffen, wenn jemand sehr oft kleine Beträge gutgeschrieben erhält und ausnahmsweise einer mal doppelt kommt.
Wenn Sie das Geld gutgläubig verbraucht haben (in der Meinung, es gehöre Ihnen), müssen Sie es nicht zurückerstatten - sofern Sie es für etwas ausgegeben haben, das Sie sich sonst nicht geleistet hätten. Beispiel: Sie haben ein überdurchschnittlich teures Ferien-Arrangement gebucht, während Sie ohne die - unbemerkte - falsche Gutschrift eine billigere Reise gemacht hätten.
Auf Sie trifft beides nicht zu: Sie haben gewusst, dass Ihnen die Bank das Geld irrtümlich gutgeschrieben hat, und Sie haben etwas gekauft, das Sie sich ohnehin geleistet hätten.
Daher müssen Sie den vollen Betrag, zuzüglich allfälliger inzwischen gutgeschriebener Zinsen, zurückzahlen - selbst wenn Sie die 2000 Franken nicht mehr besitzen.
Auch Arbeitnehmer, die den Lohn doppelt erhalten, oder Versicherungsnehmer, denen die Versicherung den Schaden zweimal vergütet, wären in den meisten Fällen nicht gutgläubig. Sie müssten daher den zu viel erhaltenen Betrag zurückgeben.