Unser 17-jähriger Sohn ist im zweiten Lehrjahr; er verdient monatlich 600 Franken. Wir Eltern sind der Meinung, dass er uns einen Teil davon als Kostgeld abgeben sollte. Damit ist er überhaupt nicht einverstanden. Weil er bereits für seine sämtlichen Ausgaben aufkommen müsse, bleibe ihm vom Lohn nichts übrig, sagt er. Können wir darauf bestehen, dass er uns einen bescheidenen, eher symbolischen Betrag abgibt?



Unter diesen konkreten Umständen nein.



Der jurist...