Nein. Die Schweiz hat mit der Türkei keinen Staatsvertrag abgeschlossen, der sie verpflichten würde, für in der Türkei lebende ­Kinder Familienzulagen zu zahlen. Angestellte, die in der Schweiz arbeiten, erhalten nur unter folgenden Vor­aussetzungen eine Kinderzulage, falls ihre Kinder im Ausland leben:

  • Die Angestellten sind Bürger eines EU- oder Efta-Lands und die Kinder leben in einem EU- oder Efta-Land.
  • Die Angestellten sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Serbien. In diesem Fall erhalten in der Schweiz tätige Eltern die Kinderzulagen auch dann, wenn ihre Kinder irgendwo auf der Welt leben.


Tipp: Alle wichtigen ­Details zu Familienzulagen stehen im AHV-Merkblatt 6.08. Sie erhalten es bei den Ausgleichskassen. Im Internet können Sie es ­unter www.ahv-iv.info her­unterladen.