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21.02.2012
Nein. Die Schweiz hat mit der Türkei keinen Staatsvertrag abgeschlossen, der sie verpflichten würde, für in der Türkei lebende Kinder Familienzulagen zu zahlen. Angestellte, die in der Schweiz arbeiten, erhalten nur unter folgenden Voraussetzungen eine Kinderzulage, falls ihre Kinder im Ausland leben:
- Die Angestellten sind Bürger eines EU- oder Efta-Lands und die Kinder leben in einem EU- oder Efta-Land.
- Die Angestellten sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Serbien. In diesem Fall erhalten in der Schweiz tätige Eltern die Kinderzulagen auch dann, wenn ihre Kinder irgendwo auf der Welt leben.
Tipp: Alle wichtigen Details zu Familienzulagen stehen im AHV-Merkblatt 6.08. Sie erhalten es bei den Ausgleichskassen. Im Internet können Sie es unter www.ahv-iv.info herunterladen.
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