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Nun hat das Swissair-Grounding vom letzten Herbst doch noch sein Gutes. Der Bundesrat stellt in seiner Antwort auf Nationalrätin Simonetta Sommarugas Motion «Handlungsbedarf im Reiserecht» nämlich klipp und klar fest: Reisen, die im Baukastensystem zusammengestellt werden, unterstehen dem Pauschalreisegesetz. Das heisst, wer mindestens zwei Leistungen im gleichen Reisebüro bucht, ist im Falle eines Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit abgesichert.
Schade nur, dass die Regi...
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