Ferien wegen Krankheit abgesagt - Kann ich Winterferien versichern?
Inhalt
K-Tipp 20/2000
29.11.2000
Im letzten Winter hatte ich Pech; weil ich krank war, konnte ich die gebuchte und auch schon vorausbezahlte Ferienwohnung erst mit einigen Tagen Verspätung beziehen. Ich habe also Geld verloren - und das soll mir nicht noch einmal passieren. Gibt es eine Police, die mir den Schaden ersetzt, wenn ich wegen einer Krankheit nicht wie geplant in die Winterferien kann?
Ja, Sie brauchen eine Annullierungskosten-Versicherung. Diese Versicherung deckt das Risiko der Reiseabsage.
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Im letzten Winter hatte ich Pech; weil ich krank war, konnte ich die gebuchte und auch schon vorausbezahlte Ferienwohnung erst mit einigen Tagen Verspätung beziehen. Ich habe also Geld verloren - und das soll mir nicht noch einmal passieren. Gibt es eine Police, die mir den Schaden ersetzt, wenn ich wegen einer Krankheit nicht wie geplant in die Winterferien kann?
Ja, Sie brauchen eine Annullierungskosten-Versicherung. Diese Versicherung deckt das Risiko der Reiseabsage.
Wenn Sie also eine vorausbezahlte Ferienwohnung verspätet oder gar nicht beziehen können, zahlt Ihnen die Versicherung den nicht «verbrauchten» Teil der Mietkosten zurück. Dies gilt auch für Hotelferien und alle anderen Ferienreisen.
Voraussetzung ist aber, dass Sie schwer krank wurden bzw. verunfallt sind (in der Regel ist ein Arztzeugnis verlangt). Die Annullierungskosten-Versicherung zahlt auch, wenn die versicherte Person stirbt. Und sie springt in der Regel auch ein, wenn nahe Verwandte oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz krank werden, verunfallen oder sterben.
Die Annullierungskosten-Deckung gibt es als separate Versicherung (zum Beispiel vom Reisebüro) oder als Kombiprodukt im Rahmen einer so genannten Jahres-Reiseversicherung. Auch die Schutzbriefe der Verkehrsverbände ACS, TCS und VCS enthalten in der Regel eine solche Annullierungskosten-Deckung.
Beachten Sie aber folgende Spezialfälle:
- Prüfen Sie, ob Ihre Annullierungskosten-Versicherung auch in der Schweiz gilt - sonst ist die Ferienwohnungsmiete in den Schweizer Bergen nicht versichert. Insbesondere beim TCS-Schutzbrief müssen Sie die Annullierungskosten in der Schweiz extra dazuversichern. Bei der Jahres-Reiseversicherung der Gesellschaft AIG ist das gar nicht möglich, dort sind nur Winterferien im Ausland versichert. Umgekehrt gilt: Wenn Sie ins aussereuropäische Ausland reisen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Annullierungsschutz auch weltweit gültig ist.
- Die Annullierungskosten-Versicherung zahlt auch dann, wenn Sie die Winterferien wegen Lawinengefahr oder Strassensperrung - also wegen Elementarereignissen - nicht antreten können.
Achtung: In einigen Annullierungskosten-Versicherungen, die von Kurvereinen angeboten werden, sind Elementarereignisse nicht aufgeführt. Dann sind Lawinen oder Strassensperrungen wegen Lawinengefahr nicht versichert. Lesen Sie vor dem Abschluss die Bedingungen.
- In vielen Vertragsbestimmungen fehlt die nähere Umschreibung dessen, was genau als Naturkatastrophe bzw. Elementarereignis gilt. Gilt dann auch eine Strassensperrung wegen viel Schnee schon als Elementarereignis, obwohl noch keine Lawine niedergegangen ist? Bestehen Sie im Streitfall darauf, dass die Begriffe zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
- Beim Produkt Intertours der Winterthur sind die Elementarereignisse genau aufgezählt - auch Lawinen. Weil aber Strassensperrungen wegen Lawinengefahr hier nicht erwähnt sind, sind Winterthur-Kunden nicht versichert, wenn sie wegen starkem Schneefall, Lawinengefahr oder präventiver Strassensperrung nicht anreisen können.
- Es könnte sein, dass Sie am Ende der Ferien - zum Beispiel wegen Lawinengefahr - nicht wie geplant nach Hause reisen können und Mehrkosten haben, weil Sie länger bleiben müssen. Hier springt die so genannte Personen-Assistance ein, welche bei den Jahres-Reiseversicherungen und Schutzbriefen meistens dabei ist. Auch hier gilt es aber, die Bedingungen zu prüfen. Beim ACS beispielsweise ist die Personen-Assistance in der Schweiz nicht versichert.
Alles Wichtige zum Thema Reiseversicherung erfahren Sie im neuen K-Dossier «So sind Sie richtig versichert». Beachten Sie bitte die Bestellmöglichkeit auf Seite 13.