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Nein. Sie sind zu 100 Prozent angestellt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, die geplanten Ferien zu beziehen und sich zu erholen, müssen Sie sich diese Ferien voll anrechnen lassen. Es gibt im Gegensatz zur «halben» Arbeitsfähigkeit keine halbe Ferienfähigkeit.
Das bedeutet: Entweder Sie beziehen Ihre Ferien wie geplant auch bei angeschlagener Gesundheit, und auf ihrem Ferienkonto gehen zwei Wochen weg – oder Sie verschieben die Reise, bis Sie wieder ganz gesund ist.
Aber: Wer während der Ferien so schlimm verunfallt oder erkrankt, dass eine Erholung nicht mehr möglich ist, darf die «verdorbenen» Ferientage nachholen. Solche Vorfälle sollten aber durch ein Arztzeugnis nachgewiesen sein.
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