Nein. Sie sind zu 100 Prozent angestellt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, die geplanten Ferien zu ­beziehen und sich zu er­holen, müssen Sie sich ­diese Ferien voll anrechnen lassen. Es gibt im Gegensatz zur «halben» Arbeits­fähigkeit keine halbe Fe­rienfähigkeit.

Das bedeutet: Entweder Sie beziehen Ihre Ferien wie geplant auch bei an­geschlagener Gesundheit, und auf ihrem Ferienkonto gehen zwei Wochen weg – oder Sie verschieben die Reise, bis Sie wieder ganz gesund ist.

Aber: Wer während der Ferien so schlimm ­verunfallt oder erkrankt, dass eine Erholung nicht mehr möglich ist, darf die «verdorbenen» Ferientage nachholen. Solche Vorfälle sollten aber durch ein Arztzeugnis nachgewiesen sein.