Feriengeld geht baden
In Zeitschriften wie «Brückenbauer» und «Coop-Zeitung» finden sich Inserate von Reisebüros, die Kundengelder nicht abgesichert haben. Das zeigt eine K-Tipp-Stichprobe.
Inhalt
K-Tipp 17/2002
16.10.2002
Pia Seiler pseiler@ktipp.ch
Karen Kempf aus Rohr AG freute sich mit ihren zwei Buben auf Badeferien in der Südtürkei. Doch daraus ist nichts geworden: Das Reisebüro Dürmüller hat ihre einbezahlten 3300 Franken nicht weitergeleitet. Dürmüller ist pleite, das Geld wohl verloren.
«Ich könnte heulen», sagt auch Rico Dobler aus Zufikon AG, der die gleiche Reise gebucht hat. «Seit 13 Jahren wären das die ersten Ferien mit meiner Frau gewesen.» Reise-Ombudsman Nicolas Oetterli schätzt, dass Dürmülle...
Karen Kempf aus Rohr AG freute sich mit ihren zwei Buben auf Badeferien in der Südtürkei. Doch daraus ist nichts geworden: Das Reisebüro Dürmüller hat ihre einbezahlten 3300 Franken nicht weitergeleitet. Dürmüller ist pleite, das Geld wohl verloren.
«Ich könnte heulen», sagt auch Rico Dobler aus Zufikon AG, der die gleiche Reise gebucht hat. «Seit 13 Jahren wären das die ersten Ferien mit meiner Frau gewesen.» Reise-Ombudsman Nicolas Oetterli schätzt, dass Dürmüller auf diese Weise hunderte von Kunden geprellt hat.
Karen Kempfs Reise hätte Veranstalter Tempo Travel durchführen sollen - eine Firma, die ihr dubios vorkam. Denn vier Tage vor dem Abflug versuchte ein Tempo-Travel-Mitarbeiter namens Knobel, sie am Telefon zu überreden, die Reise ein zweites Mal einzuzahlen. Kempf lehnte ab.
Knobel liess nicht locker und offerierte der Dürmüller-Kundin einen «Spezialpreis» von 2800 Franken. «Auch meine Freunde, die mitreisen wollten, drängte er zu einer zweiten Zahlung. Er sagte, 80 Prozent der Dürmüller-Kunden hätten dies schliesslich auch getan und seien nun glücklich in den Ferien», berichtet Kempf.
4 von 14 Inserenten ohne Garantiefonds
Dem K-Tipp gegenüber will sich Knobel zu seinem Vorgehen nicht äussern. Auch die Geschäftsleitung verweigert eine Stellungnahme.
Pikant dabei: Wie Dürmüller hat auch Tempo Travel seine Kundengelder nicht abgesichert. Das verstösst gegen das Pauschalreisegesetz.
Doch auch zahlreiche weitere Anbieter von Ferienarrangements foutieren sich um die Absicherung. Sie inserieren im Internet, auf Teletext, ja sogar in Massenblättern wie «Brückenbauer» und «Coop-Zeitung».
Eine K-Tipp-Stichprobe zeigt: In den letzten 4 Ausgaben der beiden Zeitungen stammten 4 von 14 Inseraten von Reiseveranstaltern ohne Garantiefonds - und zwar:
- Ferdinand Kaufmann Ferien AG, Zürich (Badeferien auf Ischia). 1998 sagte Franziska Rütschi von der Geschäftsleitung dem K-Tipp noch, die Anmeldung beim Schweizerischen Reisegarantiefonds sei «im Gange». Heute aber meint Buchhaltungs-Chef Robert Schmid: «Bei uns sind die Finanzen so gut in Ordnung, dass wir die Garantie selber geben können. Wir haben das bisher immer so gehalten.»
- Cruise Center AG, Zürich (Kreuzfahrten in der Adria). Geschäftsleiter Georg Studer verweist als Entschuldigung auf die «sehr gute Zahlungsmoral» von Partnern und Kunden. «Nach dem Fall Dürmüller ist die Kundschaft jedoch sensibilisiert. Deshalb wollen wir dem Garantiefonds beitreten.»
- Rubi Reisen, Interlaken (Reisen an Christkindlmärkte). Christian Rubi versichert am Telefon, er verfüge über eine Reisegarantie. Die Überprüfung jedoch hat ergeben, das dies nicht stimmt.
- Jann Reisen AG, Rümlang (Reisen an Christkindlmärkte). Peter Jann: «Wir werden dies umgehend nachholen.»
Konfrontiert mit diesen Inseraten, versprechen sowohl die Verantwortlichen des «Brückenbauers» als auch der «Coop-Zeitung», ihre Inserate-Annahmepolitik zu überprüfen.
In der K-Tipp-Stichprobe fielen weitere Reiseveranstalter ohne Reisegarantie auf:
- Mis Reisen AG, Zürich (Spezialist für Türkeireisen).
- Atlas Sahara Trekking, Freiburg (Spezialist für Marokkoreisen).
Keine Strafe für schwarze Schafe
Was dies für Kunden solcher Reisebüros bedeuten kann, hat auch Carreise-Anbieter Fridolin Vögtli in Solothurn gezeigt: Kunden des mittlerweile konkursiten Unternehmens müssen ihr Geld voraussichtlich abschreiben, da Vögtli es nicht abgesichert hatte.
Diese Fälle belegen: Das Pauschalreisegesetz ist zahnlos. Artikel 18 verlangt zwar vom Veranstalter eine Reisegarantie, sieht jedoch bei Nichteinhaltung weder ein Strafe noch Sanktionen vor.
Das Parlament hat Anfang der 90er-Jahre einen entsprechenden Zusatz gestrichen, was Reisebüro-Verbandspräsident Urs Bauer kritisiert. «Uns sind dadurch die Hände gebunden», sagt Bauer, der vor kurzem beim Bundesamt für Justiz vorstellig geworden ist und griffige Massnahmen fordert.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, bleibt Reisebüro-Kunden in der Zwischenzeit nichts anderes übrig, als selber nachzufragen, ob ihr Reiseunternehmen über eine Kundengeld-Absicherung verfügt.
Nur bei Büros mit Reisegarantie buchen
Buchen Sie Pauschalreisen nur in Reisebüros, die ihre Kundengelder abgesichert haben. Auskünfte:
- Schweizerischer Reisebüro-Verband: hat nur Mitglieder mit Kundengeldabsicherung. Tel. 01 487 30 50, www.srv.ch
- Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Tel. 01 488 10 70, www.garantiefonds.ch
- Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (Astag), Tel. 031 370 85 50, www.car-garantiefonds.ch
- Verband der Reiseverkäufer (Star), Tel. 01 439 60 66, www.star.ch