Feriengeld: Kampf lohnte sich
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K-Tipp 12/2000
14.06.2000
rteuren sei aber der Feriengeld-Zuschlag immer erw?hnt gewesen.
Mehr noch: Die Mosaik h?lt das Vorgehen von Lampart f?r "rechtsmissbr?uchlich". Er habe gewusst, dass die Ferienentsch?digung im Lohn inbegriffen gewesen sei, und er habe nur den "formellen Mangel der Lohnabrechnungen zu seinen Gunsten zu drehen" versucht. Peter Lampart bestreitet das vehement.
Und die anderen Betroffenen? Die Mosaik will den ?brigen Zeitungsverteilern, auf deren Lohnabrechnungen der Hinweis auf das Fe...
rteuren sei aber der Feriengeld-Zuschlag immer erw?hnt gewesen.
Mehr noch: Die Mosaik h?lt das Vorgehen von Lampart f?r "rechtsmissbr?uchlich". Er habe gewusst, dass die Ferienentsch?digung im Lohn inbegriffen gewesen sei, und er habe nur den "formellen Mangel der Lohnabrechnungen zu seinen Gunsten zu drehen" versucht. Peter Lampart bestreitet das vehement.
Und die anderen Betroffenen? Die Mosaik will den ?brigen Zeitungsverteilern, auf deren Lohnabrechnungen der Hinweis auf das Feriengeld bis im Mai 2000 ebenfalls fehlte, kein Geld nachzahlen, sondern sich allenfalls vor Gericht wehren.
Ganz anders reagierte die Konkurrenz von "20 Minuten", die Zeitung "Metropol": Sie hat die Firma AKS-Autokurier aus H?ri ZH mit dem Verteilen beauftragt.
Zwar hat auch die AKS den Ferienlohn nicht ?berall ausgewiesen - doch die AKS wird den Betroffenen das Feriengeld freiwillig nachzahlen, ohne dass sich jeder wehren muss. AKS-Chef J?rg Elmer best?tigt: "Verlagsleiter Josef Bl?chlinger von ‹Metropol› hat sich pers?nlich daf?r eingesetzt."
Kasten: Tipps
Feriengeld: Das m?ssen Sie wissen
° Feriengeld-Anspruch haben alle privatrechtlich angestellten Teilzeitler im Stundenlohn mit unregelm?ssigem Pensum.
° Der Ferienzuschlag betr?gt 8,33 Prozent bei vier Wochen Ferien und 10,64 Prozent bei f?nf Wochen.
° Der Ferienzuschlag muss im Arbeitsvertrag und in jeder Lohnabrechnung erw?hnt sein (in der Lohnabrechnung mit Prozent- oder Frankenbetrag). Ist dies nicht der Fall, k?nnen Betroffene dieses Feriengeld f?nf Jahre lang nachfordern. Der Betrieb kann nicht im Nachhinein behaupten, das Feriengeld sei im Stundenlohn inbegriffen gewesen. Der Betrieb kommt nur ungeschoren davon, wenn er klar nachweisen kann, dass der Angestellte den Prozentsatz oder den Frankenbetrag des Ferienlohns jederzeit kannte - und das d?rfte schwierig sein.
° Diese Regelung gilt nicht f?r Angestellte im ?ffentlichen Dienst.
° Sollte der Arbeitgeber das Feriengeld verweigern, gelangen Sie ans Arbeitsgericht und melden Sie es dem K-Tip.