Ein Kind klagte gegen seinen mutmasslichen Vater auf Feststellung der Vaterschaft, worauf ein Richter einen DNA-Test mittels Wangenschleimhaut-Abstrich anordnete. Gegen diese Massnahme wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht: Das verletze seine persönliche Freiheit.



Nein, sagt das Bundesgericht. Das Gesetz verpflichtet auch angeblich Unbeteiligte, an Untersuchungen mitzuwirken, die zur Abklärung der Abstammung dienen. Das zu wissen gehöre auch zu den Rechten des Kindes. Desw...