Swiss und andere Airlines erklären Flugtickets für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.

Rechtens ist diese Verfallsklausel nicht. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Zivilgericht Basel-Stadt bereits Ende 2008 in einem vom K-Tipp unterstützten Musterprozess gegen Swiss gefällt hat.

Nun wird auch die Reisebüro-Vereinigung Star aktiv. Präsident Luc Vuilleumier bestä- tigt einen Bericht der Zeitschrift «Schweizer Touristik», wonach Star punkto Verfallsklausel einen verbindlichen Gerichtsbeschluss erwirken will. Man packe die Sache wohl noch im zweiten Quartal dieses Jahres an.

Für Passagiere, die klagen wollen, hat der K-Tipp ein Merkblatt zusammengestellt: 044/266 1717 oder www.ktipp.ch.