Bei der gesetzlichen Mindestfranchise ändert sich 2005 nichts; sie bleibt bei 300 Franken pro Kalenderjahr. Franchise heisst: Von ihren Arzt- oder Spitalkosten muss die versicherte Person jedes Jahr die ersten 300 Franken aus dem eigenen Sack zahlen.



Nach «Erledigung» der Franchise müssen Versicherte auch nächstes Jahr jeweils noch 10 Prozent der Rechnung selber berappen - aber maximal 700 Franken. Zusammen ergibt das eine Kostenbeteiligung von höchstens 1000 Franken pro Kal...