Eine Frau wohnte allein und bezog Ergänzungsleistungen (EL) zu ihrer Invalidenrente. Als ein Mann zu ihr in die Wohnung zog, hätte sie dies melden müssen, denn dadurch wurde ihr Anspruch auf EL kleiner. Die Frau sagte aber nichts. Nun verlangt die Ausgleichskasse von ihr 8910 Franken für zu viel bezahlte EL.
Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Denn in der EL-Verfügung war schriftlich festgehalten, jede «Veränderung der Personenzahl in der Wohnung» sei zu melden. Dass die Frau in dieser Zeit wegen Depressionen in psychotherapeutischer Behandlung war, lässt das Bundesgericht nicht als Erklärung gelten.
(em)
Bundesgericht, Urteil 8C_1/2007 vom 11. 5. 2007