Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Dazu steht im Gesetz, die in diesem Rahmen einbezahlten Beiträge müssten «dauernd der beruflichen Vorsorge dienen».

Darf nun ein freiwillig versicherter Selbständiger, der Geld für eine Investition in seinen Betrieb braucht, seine freiwillige Versicherung wieder kündigen und das ganze Guthaben in den Betrieb investieren? Das Bundesgericht sagt ja. Diese Möglichkeit komme zwar im Gesetz nicht «explizit zum Ausdruck». Aufgrund der damaligen parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzespassus sei aber klar, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit einräumen wollte.

Bundesgericht, Urteil B 134/06 vom 12. 3. 2008