Das hängt davon ab, an welchem Arbeitsplatz Sie zuletzt gearbeitet haben.

Fallen Sie zum Beispiel am Mittwochabend zu Hause beim Fensterputzen von der Leiter und müssen notfallmässig ins Spital gebracht werden, muss der Versicherer des Industriebetriebes zahlen.

Und zwar deshalb, weil Sie am Mittwoch noch dort gearbeitet haben. Genauer: Die Versicherung des Industriebetriebes muss Ihre Arzt- und Spitalkosten übernehmen sowie die Transportkosten. Und sie muss Ihren Lohnausfall übernehmen, falls Sie länger ausfallen, also ein Taggeld zahlen – und zwar für die ganze Woche.

Dies bedeutet, dass der Versicherer des Industriebetriebes Ihnen auch das Taggeld zahlen muss, das Sie eigentlich von der Unfallversicherung der Migros zugut hätten, wo Sie ja wegen Ihres Unfalls ebenfalls nicht mehr arbeiten können.

Umgekehrt wäre es, wenn Sie an einem Samstag beim Skifahren verunfallen würden. Nun stünde die Unfallversicherung der Migros in der Pflicht, weil Sie vor dem Unfall zuletzt dort tätig und gegen Nichtberufsunfälle versichert waren.

Und: Nach einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen haben Unfallopfer – nebst Heilungskosten und Taggeldern – auch eine lebenslange Rente sowie unter Umständen eine Integritätsentschädigung zugut (zum Beispiel Schmerzensgeld für den Verlust eines Fingers). Auch in diesem Fall erhalten Unfallopfer sämtliche Leistungen vom Unfallversicherer des Arbeitgebers, bei dem sie zuletzt gearbeitet haben.

Doch unter den beteiligten Versicherungen findet ein Ausgleich statt. Allerdings muss der die Versicherten nicht kümmern; das regeln die beteiligten Versicherungen untereinander.

Konkret: Alle Heilungskosten, Taggelder, Renten, die Integritätsentschädigung usw. werden in einem solchen Fall zusammengezählt und im Verhältnis zum jeweiligen versicherten Lohn des Unfallopfers auf die beteiligten Versicherungen aufgeteilt. Der andere bzw. die anderen Versicherer muss/müssen dem vorleistungspflichtigen Versicherer also einen Teil der angefallenen Kosten zurückerstatten.