In einer Klinik geriet eine Putzfrau mit ihrer Vorgesetzten in Streit. Der Putzfrau sollte wegen ungenügender Leistung gekündigt werden. Die Vorgesetzte gab der Putzfrau ein Kündigungsschreiben zur Unterschrift, was diese aber ablehnte. In der Folge wurde der Putzfrau auf deren Wunsch eine Kopie des Schreibens ausgehändigt. Wenig später verlangte die Vorgesetzte die Kopie zurück, wobei es zu einer lautstarken und handgreiflichen Auseinandersetzung kam: Die Putzfrau biss ihre Chefin so fest in den Unterarm, dass der Zahnabdruck einige Zeit sichtbar blieb.

Tätlichkeiten und Schimpfwörter gegenüber dem Chef dürfen in der Regel mit einer fristlosen Entlassung geahndet werden. In diesem Fall hat das Bundesgericht aber entschieden, der Biss in den Unterarm rechtfertige eine fristlose Entlassung knapp nicht.

Die Vorgesetzte trage eine gewisse Mitschuld an der Erregung der Putzfrau - weil sie sie an der Schulter berührt hatte. Dies konnte die Putzfrau als Versuch werten, ihr das Kündigungsschreiben zu entreissen; das habe eine «erhöhte Spannung» geschaffen.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 4C.400/2005 vom 24. 3. 2006