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Ein Angestellter hatte den Geschäftscomputer so manipuliert, dass alle E-Mails, die an seinen Chef gingen, auch auf seinen eigenen Computer umgeleitet wurden. Der Arbeitgeber wertete dieses Vorgehen des Angestellten als Vertrauensmissbrauch und entliess den Mitarbeiter fristlos.
Das Bundesgericht hat diesen Schritt abgesegnet. Ein solcher Datenklau sei nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch strafrechtlich relevant.
(upi)
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