Ein Angestellter schickte mehrmals E-Mails mit pornografischem Inhalt an einen Kollegen in einem andern Unternehmen; dieser hatte nichts dagegen. Als der Kollege im Militärdienst war, wurden die E-Mails an einen andern Mitarbeiter weitergeleitet, die Sache flog auf - und der Arbeitgeber entliess den E-Mail-Versender fristlos.



War das ein wichtiger Grund, der eine «Fristlose» ohne vorherige Verwarnung rechtfertigte? Nein, sagt das Bundesgericht. Eine solche Verfehlung falle nich...