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20.09.2011
Ja. Sie schulden auch dann die volle Monatsmiete, wenn Sie vorher ausziehen.
Die vorzeitige Rückgabe des Schlüssels befreit Sie nicht vom Bezahlen. Denn Ihr Mietvertrag endet erst Ende Juni, und Sie sind freiwillig vorher ausgezogen. Der Vermieter muss deshalb nicht auf einen Teil des Mietzinses verzichten.
Sie sind nur dann von der Mietzinszahlung befreit, wenn der Vermieter die Wohnung bereits ab Mitte Juni weitervermietet hat.
Buchtipp: Alles Wichtige zum Thema, Tipps und Musterbriefe liefert der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» (3. Auflage, 142 Seiten, Fr. 25.–). Zu bestellen unter www.ktipp.ch.
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