Lehrling M. K. ist empört und verunsichert. Sein Arbeitgeber, ein Telekom-Betrieb, habe gedroht, alle rund 80 Stifte zum kollektiven Urintest aufzubieten. Dies, weil einzelne in der Mittagspause beim Kiffen erwischt worden seien. Von der Rechtsbe-ratung des K-Tipp möchte M. K. nun wissen: «Bin ich verpflichtet, eine Urinprobe abzugeben?»



Die Antwort lautet: Nein. Urintests zur Feststellung allfälligen Drogenkonsums sind nur erlaubt, wenn die Sicherheit des Lehrlings oder Drit...