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K-Tipp 18/2004
03.11.2004
Nein. Für Paten bestehen keine gesetzlichen Pflichten und Rechte. Sie müssen also das Kind weder bei sich aufnehmen noch die Vormundschaft übernehmen, falls den Eltern etwas zustösst. Selbstverständlich können Sie sich für eine Vormundschaft zur Verfügung stellen. Darüber entscheidet aber die Jugend- oder Vormundschaftsbehörde - und zwar einzig nach dem Kindeswohl. Die Behörde prüft also, wo das Kind in einem solchen Fall am besten aufgehoben wäre. Mit zunehmendem Alter werden die Wünsche des Kindes mitberücksichtigt.
Als Gotte sind Sie auch nicht verpflichtet, dem Kind oder den Eltern in einer Notlage finanziell unter die Arme zu greifen. Ebenso wenig bestehen Erbansprüche zwischen Paten und Patenkind. Paten haben also nur eine moralische Verantwortung.
Bei getauften Kindern versprechen Paten, den Eltern beizustehen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber dafür zu sorgen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
(st)
Als Gotte sind Sie auch nicht verpflichtet, dem Kind oder den Eltern in einer Notlage finanziell unter die Arme zu greifen. Ebenso wenig bestehen Erbansprüche zwischen Paten und Patenkind. Paten haben also nur eine moralische Verantwortung.
Bei getauften Kindern versprechen Paten, den Eltern beizustehen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber dafür zu sorgen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
(st)
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