Es stand im K-Tipp 4/03: Verbundabo-Besitzer brauchen zusätzlich ein Billett, wenn sie in einem Zug fahren, der in der Abo-Region nicht hält. Begründung der Bahnen: Verbundabos seien von den Kantonen subventioniert, damit man in der Region die öffentlichen Verkehrsmittel benutze. Für Freizeitfahrten seien Verbundabos nicht gedacht. Daraufhin meldete sich K-Tipp-Leserin Rosmarie Joller aus Winterthur: «Ist das GA etwa auch subventioniert?» Grund für die Frage: Wenn Joller per Zug nach Deu...