Im Grundsatz gilt: Alleinstehende Personen müssen ihrer Krankenkasse für jeden Tag im Spital 10 Franken zahlen. Eltern und Kinder hingegen, die als Familie im gemeinsamen Haushalt wohnen, sind von dieser Kostenbeteiligung befreit.
Was gilt aber, wenn erwachsene Kinder schon selber verdienen, aber immer noch zu Hause wohnen? Diese jungen Versicherten müssen die 10 Franken pro Spitaltag trotzdem zahlen, hat das Bundesgericht entschieden. Der Grund: Bei solchen Sprösslingen haben die Eltern keine familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungspflicht mehr.
Bundesgericht, Urteil K 135/06 vom 27. 4. 2007