Firmenchef verurteilt.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat dem berühmtberüchtigten Garantie-Versand eine Lektion erteilt: Es verurteilte den Verantwortlichen, Jürgen-Volker Ern, wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstosses gegen das Lotteriegesetz. Das Strafmass: zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50 000 Franken Busse. Der Garantie-Versand will den Fall an das kantonale Obergericht weiterziehen.



Der K-Tip hatte im Januar 2000 über die Klage gegen den dubiosen Versandhänd...