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17.05.2011
Coiffeursalons brauchen chemische Spezialmittel fürs Haarglätten. Eine solche Behandlung kostet bis 600 Franken. Und: Diese Mittel enthalten zum Teil hohe Mengen an krebserregendem Formaldehyd (siehe K-Tipp 19/10).
Deutsche, irische und US-amerikanische Wissenschaftler hatten Werte gemessen, die 10 bis 50 Mal über dem gesetzlich erlaubten Wert lagen. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit auf den K-Tipp-Bericht reagiert: Es rät «dringend» vom Gebrauch solcher Mittel ab.
Einzelne Produkte hat das Bundesamt aus dem Verkehr gezogen. Zu den verbotenen gehören Keratin Complex, Açai Professional Smoothing Solution, Functional Keratin Hair Taming System und Brazilian Keratin Treatment.
Eine Liste mit allen verbotenen Haarglättern findet man unter www.bag.admin.ch > F wie Formaldehyd.
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