Im Prinzip ja. Bei einem Hauskauf gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit: Käufer und Verkäufer können selber bis ins letzte Detail abmachen, mit welcher Ausstattung das Haus verkauft wird.

Ist aber nichts Genaues zum Thema Geräte vereinbart, so gilt die Regel, dass all das zum Haus gehört, was mit diesem fest verankert ist.

Sind also Kochherd und Kühlschrank in der Küchenkombination eingebaut, kann der Käufer in gutem Glauben davon ausgehen, dass die Apparate zum Haus gehören.

Dasselbe gilt für Tumbler und Waschmaschine. Sind solche Geräte in einer Nische eingebaut oder auf einen für sie speziell hergestellten Sockel montiert, kann der Käufer ebenfalls davon ausgehen, dass sie beim Hauskauf «mitkommen».

(dw)