Hat eine arbeitslose Person eine Unterhaltspflicht gegenüber einem studierenden Kind, erhält sie als Arbeitslosen-Taggeld nicht 70, sondern 80 Prozent ihres versicherten Lohnes.



Dieser 10-Prozent-Zuschlag ist aber zu streichen, sobald das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat, diktierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem Kreisschreiben.



Doch diese zeitliche Begrenzung ist gesetzwidrig, sagt das Bundesgericht. Denn gemäss Zivilgesetzbuch endet d...