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K-Tipp 19/2001
14.11.2001
Kreditkarten Schweizer Karteninhaber, die vorzeitig kündigen, sind im Nachteil
Bei einer vorzeitigen Kündigung kassieren die Schweizer Kartenfirmen die vorausbezahlte Jahresgebühr komplett ein. Diese Praxis ist in Deutschland verboten worden.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen feierte das Urteil als Sieg gegen die Banken: Das Gericht habe «eine einträgliche Verdienstquelle zum Versiegen gebracht».<...>
Kreditkarten Schweizer Karteninhaber, die vorzeitig kündigen, sind im Nachteil
Bei einer vorzeitigen Kündigung kassieren die Schweizer Kartenfirmen die vorausbezahlte Jahresgebühr komplett ein. Diese Praxis ist in Deutschland verboten worden.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen feierte das Urteil als Sieg gegen die Banken: Das Gericht habe «eine einträgliche Verdienstquelle zum Versiegen gebracht».
Hintergrund war ein Streit um die vorausbezahlte Jahresgebühr für eine Kreditkarte. Ein Kunde hatte eine Visa-Karte bei der Santander Direktbank erhalten und die Jahresgebühr von 75 DM bezahlt. Nach zwei Monaten gab er die Karte zurück, weil er bei einer anderen Kartenfirma ein Gratisangebot erhielt.
Die Santander Direktbank weigerte sich jedoch, dem abtrünnigen Kunden den Rest der vorausbezahlten, aber nicht verbrauchten Jahresgebühr zurückzuerstatten.
Das ist rechtswidrig, sagt dazu das Oberlandesgericht Frankfurt. Wenn sich die Bank weigere, bei vorzeitiger Kündigung eine «zeitanteilige Erstattung» zu geben, so sei das «ein unangemessenes Missverhältnis» zwischen der bezahlten Jahresgebühr und der beschränkt erbrachten Dienstleistung der Kartenfirma.
Und das wiederum - so die Richter - verstösst gegen das deutsche AGB-Gesetz; dieses Gesetz «zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen» verbietet Klauseln, die Kunden «unangemessen benachteiligen».
Das Urteil ist jetzt in Deutschland rechtskräftig. Nach Meinung der Verbraucherzentrale gilt es für alle Kartenverträge, welche die Klausel enthalten, bei vorzeitiger Kündigung gebe es kein Geld zurück.
Ohne AGB-Gesetz haben Konsumenten das Nachsehen
Die Schweizer Kartenfirmen zeigen sich davon unbeeindruckt. Alle Anbieter tun genau das, was in Deutschland verboten ist. «Durch die vorzeitige Rückgabe oder Rückforderung der Karte entsteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr», heisst es zum Beispiel beim UBS Card Center. Bei allen anderen Kreditkartenfirmen lauten die Bestimmungen sinngemäss gleich.
Es ist nicht anzunehmen, dass sich dies hierzulande in absehbarer Zukunft ändern wird. In der Schweiz fehlt nämlich ein AGB-Gesetz, das es dem Richter ermöglichen würde, für Konsumenten nachteilige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig zu erklären (siehe K-Tipp 14/01).
Wie viel die Kreditkartenfirmen durch die Verweigerung der Pro-rata-Rückgabe kassieren, wollten sie dem K-Tipp nicht beziffern. Der Betrag sei «verschwindend klein», heisst es etwa bei Swisscard, die Eurocard-, Visa- und American-Express-Karten im Angebot hat.
Felix Oeschger vom UBS Card Center (Eurocard/Visa) begründet, warum es bei vorzeitiger Kündigung keine Rückerstattung gibt: «Die Kosten entstehen bei einem Kartenprodukt nicht linear über das Jahr verteilt, sondern ein erheblicher Teil wird mit der Ausstellung der Karte verursacht.»
Immerhin: Die angefragten Kartenfirmen geben an, in Einzelfällen würden sie sich kulant verhalten. Es könnte sich also lohnen, die Kartenherausgeberin beim Wort zu nehmen.
Preiserhöhung bei Viseca - Günstige Karten schon für 35 Franken pro Jahr
Der Titel des Briefes klingt, als würde das Schreiben eine gute Nachricht enthalten: «Neue Leistungen und Konditionen für Ihre Kreditkarte». Doch in Tat und Wahrheit steckt hinter dem unverfänglichen Titel in erster Linie eine Preiserhöhung.
Erhalten haben die unfrohe Botschaft Abertausende von Viseca-Kunden, die bei dieser Kartenfirma eine Eurocard- oder eine Visa-Karte haben. Ein Beispiel aus den «neuen Konditionen»: Die so genannte Silberkarte kostet neu 100 statt 50 Franken Jahresgebühr.
«Das finde ich ein starkes Stück», empört sich K-Tipp-Leser René Anderes aus St. Gallen. Er zahlt neu 220 statt 150 Franken (Eurocard-Gold inklusive eine Zusatzkarte). Und er analysiert: «Die neuen Leistungen, von denen die Viseca schreibt, sind nicht der Rede wert und rechtfertigen diese massive Preiserhöhung nicht.»
Die Viseca sagt dazu, sie kenne als einzige Anbieterin den Umsatz-Bonus: Ab einem Jahresumsatz von 20 000 Franken ist die Karte im Folgejahr gratis.
Nach wie vor gilt aber, was der K-Tipp schon oft geschrieben hat: Wer für seine Kreditkarte mehr als 50 Franken zahlt, macht einen Fehler.
Denn Kartenfirmen machen mit Firmen und Organisationen Spezialkonditionen ab; es gibt also sehr viele Mitarbeiter von Firmen und Mitglieder von Organisationen, die für eine gewöhnliche Karte nur 50 Franken zahlen. TCS-Mitglieder erhalten die Eurocard via Swisscard sogar für nur 35 Franken.