«Mehr als zwei Monate zu spät», betont ein K-Tipp-Leser. «Es handelt sich nicht um eine rückwirkende Preiserhöhung», verteidigt sich Firmenchef Marcel Eheim. Die Erhöhung sei im Dezember im Internet und in Tageszeitungen publiziert worden.

Doch das reicht nicht. Gebühren sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Will ein Anbieter sie erhöhen, muss er dies dem Kunden persönlich mitteilen. Nur so kann dieser kundtun, dass er damit nicht einverstanden ist. Worauf natürlich der Anbieter, wenn er auf der Erhöhung beharrt, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen kann.