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Ein Gemüsebauer aus dem Waadtland hatte zwei Mazedonier ohne Arbeitsbewilligung angestellt und war dafür mit 300 Franken gebüsst worden. Dagegen wehrte sich der Betroffene bis vor Bundesgericht. Er argumentierte, er habe sich in einer Notstandssituation befunden, weil es nicht genügend Arbeitskräfte mit entsprechender Bewilligung gab.
Die höchsten Richter liessen ihn abblitzen. Wer Schwarzarbeiter beschäftige, könne sich grundsätzlich nicht auf einen Notstand berufen. Zud...
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