Bis heute war die Sache klar: Wer einen Schaden am Hausrat erleidet, erhält von der Versicherung Ersatz für seine zerstörten oder gestohlenen Gegenstände – und zwar in Franken und Rappen.
Deshalb ist erstaunlich, was in den neuen Bedingungen der Axa-Winterthur steht: «Die Winterthur kann nach ihrer Wahl die Entschädigung in natura oder bar leisten.» Nach dem Motto «Ware statt Geld» ist jetzt auch der Warenersatz möglich. Immer abzüglich Selbstbehalt. Müssen also Winterthur-Kunden künftig damit rechnen, dass sie etwa nach einem Wohnungsbrand von der Versicherung nicht Bargeld erhalten, sondern neue Pyjamas, Socken, Küchengeräte, Vorhänge und Lautsprecherboxen?
Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen darf die Winterthur einen solchen Naturalersatz jederzeit diktieren. Sie tut es aber nach eigenen Angaben nicht – ausser vielleicht bei besonders wertvollen Gegenständen wie zum Beispiel seltenen Uhren.
Warenersatz aus dem Internet-Shop
Der Hintergrund der neuen Klausel ist ein Internetportal, über das die Axa-Winterthur vermehrt Hausrat-Schadenfälle abwickeln möchte. Falls der Kunde einverstanden ist, kann er auf diesem Portal (www.scalepoint.ch) gleich online Ersatz für gestohlene oder beschädigte Gegenstände bestellen.
Das geht schnell: Der Kunde meldet seinen Schaden, der Sachbearbeiter ermittelt die Höhe der Vergütung in Franken, gibt dem Kunden ein Passwort – und dieser kann auf dem Portal sofort für den genannten Betrag einkaufen. Innert weniger Tage hat er den Ersatzgegenstand zu Hause.
Das funktioniert gegenwärtig vor allem bei Elektronikgeräten wie Kameras, Computer und Handys sowie bei Velos.
Falls die Kundin nicht online shoppen will, kann sie sich weiterhin ihr Geld bar auszahlen lassen. Oder sie kann auf dem Portal für einen Teil der Summe einkaufen und sich den Restbetrag überweisen lassen.
«Die Kunden wünschen das nicht»
Das Modell dürfte Nachahmer finden. Der Warenersatz ist auch bei der Mobiliar ein Thema, die Allianz plant in die gleiche Richtung, in den Bedingungen der Zürich ist er ebenfalls schon als Möglichkeit drin. Bei den anderen Gesellschaften hingegen ist der Warenersatz keine Option. Die Kunden wünschten das nicht, heisst es übereinstimmend.
Was die Kunden aber sicher wollen: eine günstige Prämie. Deshalb bringt der K-Tipp in dieser Ausgabe einen aktuellen Prämienvergleich.
Das sind die Details zur Prämientabelle (siehe pdf-Artikel:)
Versichert ist die übliche Grunddeckung. Die Versicherung zahlt dann beispielsweise, wenn ein Unwetter Wasserschäden am Mobiliar anrichtet, wenn ein Feuer Hausratgegenstände zerstört oder wenn Einbrecher die Wohnung heimsuchen.
In den Prämien inbegriffen ist auch eine «Aussenversicherung» von maximal 2000 Franken, also der sogenannte «einfache Diebstahl auswärts». Diese Zusatzdeckung versichert den Klau von Sportgeräten, aber auch Diebstähle von Gepäck oder Handys aus dem Auto (falls in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen). Taschen- bzw. Trickdiebstahl fällt ebenfalls darunter.
Die Prämien beruhen in der Regel auf einem generellen Selbstbehalt (bei allen Schadenarten) von 200 Franken. In einem Schadenfall ist also die Summe, die ein Kunde ausbezahlt bekommt, umdiesen Betrag kleiner. Das bedeutet auch, dass bei Bagatellschäden unter 200 Franken meist kein Geld von der Versicherung zu erwarten ist.
Hausrat ist zum Neuwert versichert
Die Höhe der Prämie hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme ab (siehe die Angaben zu den drei Musterhaushalten). Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des gesamten Hausrats. Das ist diejenige Summe, die man heute ausgeben müsste, um einen gleichwertigen Ersatz für die gestohlenen oder in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände zu beschaffen. Die Altersentwertung von älteren Sachen spielt hier also keine Rolle. Verbrennt ein altes Sofa, zahlt die Versicherung ein neues in der gleichen Qualität zum heutigen Preis.
Achtung: Wer den Wert seines Hausrats zu tief ansetzt, um so die Prämie nach unten zu drücken, muss im Schadenfall mit Kürzungen rechnen. Das wäre dann am falschen Ort gespart.
Bei vielen Gesellschaften sind Sportgeräte nicht wie üblich zum Neuwert, sondern nur zum Zeitwert versichert. Die Versicherung macht also einen Amortisationsabzug, der die Altersentwertung berücksichtigt. Gegen Aufpreis kann man auch diese Gegenstände zum Neuwert versichern (das ist bei den drei Prämienbeispielen der Fall).
Die wichtigsten Tipps für den Abschluss
- Es lohnt sich, für die Hausratversicherung mehrere Offerten einzuholen. Die Prämienunterschiede sind teilweise markant, wie die Tabelle zeigt.
- Achten Sie darauf, dass bei den Offerten die fünf Prozent für die Stempelsteuer inbegriffen sind. Die Axa-Winterthur zum Beispiel pflegt immer noch die Unsitte, ohne diese Steuer zu offerieren.
- Falls Sie via Internet abschliessen, winken Rabatte von bis zu 10 Prozent.
- Verlangen Sie einen Einjahresvertrag.
- Legen Sie die Versicherungssumme richtig fest; dazu gibt es auf den Homepages einiger Versicherungsgesellschaften Tabellen mit Durchschnittswerten. Vergessen Sie Keller, Estrich, Balkon, Gartensitzplatz, Übungsraum, Bastelraum und Garage nicht. Auch Geschenke gehören zum Hausrat, ebenso Reservebrillen, Hörapparate, Haustiere (inkl. Terrarien usw.), geleaste und gemietete Gegenstände, Vereinstrachten oder -uniformen, Militärsachen, Campingausrüstung, Weinkeller sowie Musikinstrumente.
- Konkubinatspaare sollten sicherstellen, dass sie in der Hausratversicherung wie eine Familie behandelt werden. Dann zahlen sie weniger als zwei Einzelpersonen.