Gentechnik-Gesetz: Lücken müssen geschlossen werden - Gentech-Essen? Nein danke!
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K-Tipp 4/2002
20.02.2002
KonsumentInnen haben wenig Appetit auf Milch von Kühen, die Gentech-Futter gefressen haben. Konsumentenorganisationen fordern deshalb, dass solche Produkte klar deklariert werden.
Erinnern wir uns: In den 90er-Jahren erschütterte der BSE-Skandal auch die Schweiz. Der Wahnsinn lauerte in den Futtertrögen. Rindern wurden unter anderem ihre zu Mehl verarbeiteten Artgenossen zum Frass vorgesetzt. Dass dieser Kannibalismus etwas mit BSE zu tun hat, wurde zuerst abgestritten. Heute w...
KonsumentInnen haben wenig Appetit auf Milch von Kühen, die Gentech-Futter gefressen haben. Konsumentenorganisationen fordern deshalb, dass solche Produkte klar deklariert werden.
Erinnern wir uns: In den 90er-Jahren erschütterte der BSE-Skandal auch die Schweiz. Der Wahnsinn lauerte in den Futtertrögen. Rindern wurden unter anderem ihre zu Mehl verarbeiteten Artgenossen zum Frass vorgesetzt. Dass dieser Kannibalismus etwas mit BSE zu tun hat, wurde zuerst abgestritten. Heute wissen wir es besser. Doch wer nun glaubt, daraus seien Lehren gezogen worden, irrt. Im Gegenteil: Heute laborieren Wissenschaftler am innersten Kern der Natur herum und kreieren gentechnisch veränderte Futterpflanzen. Obwohl niemand abschätzen kann, wie sich genetisch veränderte Organismen (GVO) langfristig auf Natur und Mensch auswirken, werden Schweine, Rinder und Hühner damit gefüttert.
Dass die Gentechnik keineswegs ins Schlaraffenland führt, wissen die Versicherungen. Sie weigern sich beharrlich, mögliche Risiken abzudecken, die durch den GVO-Einsatz entstehen können.
Wenig Appetit auf Gentech-Food verspüren die KonsumentInnen. 71 Prozent aller EU-BürgerInnen wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel essen. Gar 95 Prozent wollen frei wählen können, ob sie solche Lebensmittel kaufen oder nicht.
Auch die KonsumentInnen in der Schweiz fordern die Wahlfreiheit beim Einkaufen. Diese ist aber nicht garantiert. Wenn bei der Lebensmittelherstellung transgenes Soja, gentechnisch veränderte Zuckerrüben oder gentechnisch hergestellte Aromen, Vitamine oder Enzyme verwendet werden, wird das nicht angegeben. Und Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die Gentech-Futter gefressen haben, müssen nicht entsprechend deklariert werden.
Die Schweizer Konsumentenorganisationen Stiftung für Konsumentenschutz, Fédération Romande des Consommateurs und Associazione consumatori della Svizzera italiana fordern deshalb alle NationalrätInnen in einem Brief auf, das Gentechnik-Gesetz den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Dazu gehören die einwandfreie Deklaration, die korrekte Analytik - das heisst die Überprüfung des GVO-Anteils - sowie die vollständige Warenflusskontrolle.
Es ist nun an den Volksvertretern, die entsprechenden Weichen zu stellen, um im Interesse der KonsumentInnen die bestehenden Gesetzeslücken zu schliessen.
Matthias Nast