Zwei Erbinnen hatten Pech mit ihrem Willensvollstrecker. Er machte ein Jahr lang nicht vorwärts, lieferte keine Unterlagen, beantwortete wochenlang keine Fragen der Erbinnen und legte keine Rechenschaft ab.

Das von den Erbinnen angerufene Gericht entschied dann, der Willensvollstrecker müsse nun die «Nachlassteilung beförderlich vorantreiben» und die Erbinnen laufend informieren. Zudem müsse er ihre E-Mails innert zwei bis drei Werktagen beantworten. Und er muss den Erbinnen auch eine Prozessentschädigung zahlen.

Bundesgericht, Urteil 5A_485/2007 vom 19. 12. 2007