Sie haben im K-Tipp 11/00 geschrieben, dass ein Feiertag, der in die Ferien fällt, nicht als Ferientag zählt. Wie verhält es sich nun mit den Feiertagen während des Militärdienstes? Ich muss nämlich an Auffahrt und vielleicht auch am Pfingstmontag Dienst leisten. Habe ich das Recht, diese zwei Tage anschliessend zu kompensieren?



Nein. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass ein Feiertag nicht als Ferientag zählt, falls der Feiertag in die Ferienzeit fällt. Die Folge: Solc...