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10.01.2012
Nein. Solche Gespräche sollen in vertraulichem Rahmen stattfinden können. Sie sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur wenn sich alle am Gespräch beteiligten Personen im Voraus mit einer Aufnahme einverstanden erklären, ist eine solche zulässig.
Die Aufnahme von nicht öffentlichen Gesprächen ohne die Einwilligung der Beteiligten ist sogar strafbar (Art. 179 des Strafgesetzbuchs).
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