Psychisch angeschlagene Personen können im Rahmen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE) in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden – das ist gesetzlich zulässig. Betroffene haben aber das Recht, diese Zwangseinweisung innert zehn Tagen von einem Gericht überprüfen zu lassen und die sofortige Freilassung zu verlangen.

Dieses Gesuch müssen die Betroffenen nicht begründen – auch dann nicht, wenn sie von einem Anwalt vertreten werden.

Bundesgericht, Urteil 5A_173/2007 vom 16. 5. 2007