Eine psychisch angeschlagene Frau war im Rahmen des gesetzlich zulässigen fürsorgerischen Freiheitsentzuges in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Ein Gesuch um Entlassung wurde von der Zuger Justiz am 18. Juni 2004 abgewiesen. Schon am 30. Juni stellte die Frau das nächste Gesuch - doch darauf trat der Gemeinderat gar nicht ein.



Das Bundesgericht hat diese Verweigerung als zulässig taxiert. Zwar können Betroffene im fürsorgerischen Freiheitsentzug gemäss Bundesv...