Ja. Das Autofahren ohne Sicherheitsgurt gilt als grobfahrlässig - und in einem solchen Fall darf die Unfallversicherung ihre Leistung kürzen.

Genauer: Sie darf die Unfalltaggelder kürzen. Das sind jene Gelder, die verletzte Versicherte als kurzfristigen Lohnersatz erhalten für die Zeit bis zur Genesung, in der sie nicht arbeiten können. Gurtensünder müssen aufgrund der heute geltenden Gerichtspraxis mit einer Kürzung um zehn Prozent rechnen.

Die Arzt- und Spitalkosten hingegen muss die Unfallversicherung vollständig bezahlen - ebenso die übrigen Geldleistungen wie etwa Integritätsentschädigung oder Invalidenrente (langfristiger Lohnersatz).

Übrigens: Nicht nur Gurtenmuffel am Steuer müssen Leistungskürzungen hinnehmen, sondern auch die übrigen Fahrzeuginsassen, die ohne Gurten unterwegs waren.

Diese Kürzungsregel gilt auch dann, wenn der verunfallte Automobilist am Unfall gar nicht selber schuld war, sondern beispielsweise das Opfer eines Rasers wurde.

(dw)