Gilt die Kündigung fürs nächste Jahr?
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K-Tipp 18/2001
31.10.2001
Ich habe im letzten November meine Zusatzversicherungen bei der Helsana auf Ende 2000 gekündigt. Aber ich war zu spät: Die Helsana schrieb mir, die Zusatzversicherungen seien nicht teurer geworden und ich hätte deswegen den Kündigungstermin im September verpasst.
Weiter heisst es im Brief: «Die Zusatzversicherungen werden wir zum 31. Dezember 2001 aufheben. Ihre Kündigung ist für dieses Datum vorgemerkt.»
Darf die Kasse einfach die Kündigung um ein Jahr ver...
Ich habe im letzten November meine Zusatzversicherungen bei der Helsana auf Ende 2000 gekündigt. Aber ich war zu spät: Die Helsana schrieb mir, die Zusatzversicherungen seien nicht teurer geworden und ich hätte deswegen den Kündigungstermin im September verpasst.
Weiter heisst es im Brief: «Die Zusatzversicherungen werden wir zum 31. Dezember 2001 aufheben. Ihre Kündigung ist für dieses Datum vorgemerkt.»
Darf die Kasse einfach die Kündigung um ein Jahr verschieben? Muss ich das akzeptieren?
Ja. Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Und dort gilt klar: Wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung erhalten hat, ist sie gültig - ohne Wenn und Aber. So gesehen gibt es auch keine «vorsorgliche» Kündigung.
Aus Sicht der Helsana ist Ihre Kündigung der Zusatzversicherungen also rechtsgültig - und zwar auf den nächsten zulässigen Termin. Wenn Sie im Jahr 2000 zu spät gekündigt haben, dann wird die Kündigung - auch ohne weiteren Brief von Ihnen - auf Ende 2001 wirksam.
Sie können die Kündigung der Zusatzversicherungen nur rückgängig machen, falls die Helsana damit einverstanden ist. Ob die Krankenkasse auf diesen Wunsch eingeht, hängt in erster Linie von der Gesundheit des Antragstellers ab:
- Bei gesundheitlich angeschlagenen Personen, die hohe Kosten verursachen, wird sie die Kündigung aufrechterhalten. Wer in einem solchen Fall wieder unterkommen will, muss einen Antrag auf Neu-Versicherung einreichen - und dann können gesundheitlich Angeschlagene nicht auf Aufnahme hoffen.
- Bei gesunden Prämienzahlern hingegen, die keine oder nur wenige Leistungen beziehen, wird die Kasse noch so gerne ein Auge zudrücken und die Zusatzversicherungen freiwillig weiterführen.
Das alles gilt aber nur für die Zusatzversicherungen. Bei der Grundversicherung sind die Kündigungsmodalitäten komplett anders.
(em)