Gratis-Drink gibts nicht gratis
Inhalt
K-Tipp 10/2000
17.05.2000
Coca-Cola-Wettbewerb: Die Gewinner müssen ihren Preis erkaufen
Als "verbotene Lotterie" bezeichnet das Bundesamt für Polizei den Coca-Cola-Wettbewerb "Win a perfect day". Dennoch wird Coca-Cola wohl ungeschoren davonkommen.
Voller Hoffnung öffneten in den vergangenen Monaten Coca-Cola-Trinker die Flaschen. Denn die Etiketten versprachen "2 Mio. Sofortgewinne unter dem Deckel". Jene, die dort ein McDonald's-Symbol fanden, wähnten sich bereits als Wettbewerbs-Gewi...
Coca-Cola-Wettbewerb: Die Gewinner müssen ihren Preis erkaufen
Als "verbotene Lotterie" bezeichnet das Bundesamt für Polizei den Coca-Cola-Wettbewerb "Win a perfect day". Dennoch wird Coca-Cola wohl ungeschoren davonkommen.
Voller Hoffnung öffneten in den vergangenen Monaten Coca-Cola-Trinker die Flaschen. Denn die Etiketten versprachen "2 Mio. Sofortgewinne unter dem Deckel". Jene, die dort ein McDonald's-Symbol fanden, wähnten sich bereits als Wettbewerbs-Gewinner. Doch sie freuten sich zu früh.
Auf den Coca-Cola-Etiketten war zwar zu lesen: "Du hast ein Gratisgetränk (4 dl) Coca-Cola oder Coca-Cola light bei McDonald's gewonnen!" Doch dann hiess es auch noch: "Beim nächsten Einkauf bei McDonald's kannst du diese Deckeleinlage gegen einen Gratis-Drink einlösen! Pro Kauf (Saucen ausgenommen) 1 Einlage einlösbar in allen McDonald's-Restaurants in der Schweiz bis 30. Juni 2000."
Mit anderen Worten: Wer den so genannten Gratis-Drink will, der muss bei McDonald's etwas kaufen - und zwar mehr als nur eine Sauce.
Nach Meinung von Conrad Appenzeller, Mitarbeiter bei der Sektion Lotterien und Wetten im Bundesamt für Polizei, hat Coca-Cola nicht einen Wettbewerb durchgeführt, sondern "eine verbotene Lotterie". Er begründet: "Am Wettbewerb kann zwar grundsätzlich jedermann gratis teilnehmen. Doch um seinen Gewinn oder Preis zu realisieren, muss der Gewinner eine Leistung erbringen."
Roland Bernhard, Pressesprecher bei Coca-Cola, zeigt sich erstaunt über die Einschätzung des Bundesamts für Polizei. Von einem Kaufzwang könne nicht die Rede sein. "Es bleibt ja dem Konsumenten überlassen, ob er seinen Gewinn einlösen will oder nicht", sagt Bernhard.
Bei Coca-Cola haben sich laut Roland Bernhard denn auch nur acht Personen beschwert - bei insgesamt rund 2,5 Millionen Deckeln mit McDonald's-Symbol. Das Bundesamt für Polizei hat zwar keine Statistik geführt. Doch Conrad Appenzeller spricht von "etlichen Anfragen", die Coca-Cola betreffen.
Obwohl das Bundesamt für Polizei den Wettbewerb als "verbotene Lotterie" bezeichnet, wird Coca-Cola möglicherweise ungeschoren davonkommen. "Denn die kantonalen Justizbehörden sind", so Appenzeller, "nicht an die Haltung des Bundesamts gebunden. Ob sie bei einer -allfälligen Anzeige zu -einem Schuldspruch kämen, ist offen."