Gratis-Surfen: Angebot mit Haken
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Mit «vollgratis surfen» lockt Econophone neue Kunden. Doch wer zu wenig telefoniert, wird rausgeschmissen.
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K-Tipp 9/2003
07.05.2003
Um Kunden zu gewinnen, hat sich Telecomanbieter Econophone etwas ganz Spezielles einfallen lassen: Abonnenten dürfen täglich zwischen 22 Uhr und 23.39 Uhr gratis surfen. Es fallen weder Anmelde- noch Monatsgebühren an und es ist auch kein Mindestumsatz gefordert. So zumindest bewirbt Econophone das Angebot. Die Firma verrechnet ihren Kunden die Verbindungen ins Internet zwar, schreibt sie ihnen aber sofort wieder gut.
Gratis surfen wollte auch Bruno Grässli aus Basel; er schaf...
Um Kunden zu gewinnen, hat sich Telecomanbieter Econophone etwas ganz Spezielles einfallen lassen: Abonnenten dürfen täglich zwischen 22 Uhr und 23.39 Uhr gratis surfen. Es fallen weder Anmelde- noch Monatsgebühren an und es ist auch kein Mindestumsatz gefordert. So zumindest bewirbt Econophone das Angebot. Die Firma verrechnet ihren Kunden die Verbindungen ins Internet zwar, schreibt sie ihnen aber sofort wieder gut.
Gratis surfen wollte auch Bruno Grässli aus Basel; er schaffte sich eigens einen Computer mit Modem an. Fortan surfte er des Öfteren ab 22 Uhr im Internet. Neben dem Computer stand sein Wecker - auf 23.30 Uhr gestellt. So nutzte Grässli das Gratis-Angebot optimal.
Indes: Nach gut zwei Jahren erhielt er die Kündigung. «Ihr Zugang zu Econophone wird in den nächsten fünf Tagen geschlossen», hiess es in dem Brief. Er habe fünf Tage Zeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen. Grässli ist empört: «Zuerst hat mich Econophone angelockt und dann schmeisst man mich ohne Vorwarnung raus, weil ich das Angebot genutzt habe.» Er könne ja nichts dafür, dass er kaum telefoniere.
Econophone-Geschäftsleiter Samuel Gross bestätigt, seine Firma habe ihre Kundendatei «durchgeackert»: «Wir haben geprüft, bei welchen Rechnungen das Gratis-Surfen 98 Prozent oder mehr des Rechnungsbetrages ausmacht.» In einigen Fällen habe Econophone das Vertragsverhältnis dann gekündigt. «Schliesslich muss das Geschäft für beide Seiten rentieren», sagt Gross.
Aufgrund der allgemeinen Econophone-Geschäftsbedingungen ist eine Vertragsauflösung beidseitig und ohne Kündigungsfrist jederzeit möglich. Grässli ärgert sich trotzdem - zumal Econophone ausdrücklich damit wirbt, dass kein Mindestumsatz verlangt wird.
(pag)