Grenzwerte für Handys & Co. - Strahlen ohne Grenzen
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K-Tipp 17/2000
18.10.2000
Für die Strahlung von Mobilfunk-Antennen gibt es Grenzwerte. Nicht aber für Handys, deren Strahlung am Kopf um einiges stärker ist. Und auch andere Geräte wie Solarien oder Bildschirme strahlen ohne Grenzen.
Der Handy-Boom hält an, die Strahlenmenge steigt. Neben Handys zählen Solarien, Bildschirme, Mikrowellen-Herde, Induktionsbacköfen und alle Arten von Lasern zu den Geräten, die elektromagnetische Strahlung abgeben. Für die Anwendung solcher Produkte gibt es aber kaum ...
Für die Strahlung von Mobilfunk-Antennen gibt es Grenzwerte. Nicht aber für Handys, deren Strahlung am Kopf um einiges stärker ist. Und auch andere Geräte wie Solarien oder Bildschirme strahlen ohne Grenzen.
Der Handy-Boom hält an, die Strahlenmenge steigt. Neben Handys zählen Solarien, Bildschirme, Mikrowellen-Herde, Induktionsbacköfen und alle Arten von Lasern zu den Geräten, die elektromagnetische Strahlung abgeben. Für die Anwendung solcher Produkte gibt es aber kaum Vorschriften. Ausser, dass sie die Gesundheit nicht gefährden dürfen.
Was bedeutet dies für Mobiltelefone? «Man weiss immer noch nicht, ob die Strahlung von Handys schädlich ist oder nicht», sagt Mirjana Moser, Strahlenschutzexpertin beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). «Anstatt lange auf gesicherte Erkenntnisse zu warten, müssten wir vorsorglich handeln können», so Moser weiter. Dies ist aber nicht möglich.
Im Umweltschutz wird nach dem folgenden Prinzip gehandelt: Solange man nichts Genaues über die Wirkung weiss, muss die Belastung so niedrig wie möglich gehalten werden. Dies gilt nicht für strahlende Geräte. Handys dürfen also ohne Grenzwerte verkauft werden. Auch eine Deklarations-Vorschrift fehlt.
«Bei der Anwendung von strahlenden Geräten besteht eine Gesetzeslücke», bestätigt die BAG-Expertin. Beauty-Laser etwa können bei fehlerhafter Anwendung äusserst gefährlich sein. Paradox: Für die professionelle Anwendung gibt es scharfe Vorschriften, nicht aber für den Heimgebrauch. Zünden solche Laser nämlich ins Auge, kann dies zu schweren Netzhautschäden führen.
Denkt man an die technischen Entwicklungen in der Übertragungstechnologie, ist eine umfassende gesetzliche Regelung dringend notwendig. Die Konsumentenorganisationen setzen sich bereits für ein Handy-Label ein, das deklariert, wie hoch die Strahlung ist. Mittlerweile haben auch die Hersteller ein offenes Ohr für dieses Anliegen. Zusätzlich braucht es aber eine umfassende Regelung für sämtliche strahlenden Geräte - damit es nicht ins Auge geht.
Eric Send