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13.10.2009
Wer in Zug ein Lokal, eine Bäckerei oder Metzgerei betritt, sieht künftig auf einen Blick, ob hier sauber gearbeitet wird: Ab Dezember erhalten alle Unternehmen, die Lebensmittel direkt an Kunden abgeben, eine amtliche Hygiene-Bescheinigung (siehe Bild im pdf-Artikel). Die Bewertungen reichen von «sehr gut» über «gut» und «genügend» bis «ungenügend». Rund ein Dutzend Betriebe sind «ungenügend».
Damit ist Zug der erste Kanton, der mit seinem neuen Gesundheitsgesetz die Resultate der Lebensmittelkontrollen transparent macht. Der K-Tipp hat ihn deshalb für den Prix K-Tipp nominiert. Die Zuger Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Bescheinigung aufzuhängen. Man kann aber davon ausgehen, dass die Betriebe mit weisser Weste das Dokument zeigen werden. Wer jedoch etwas zu verbergen hat, wird es in der Schublade verschwinden lassen.
Lebensmittelkontrolleure beanstanden in Restaurants immer wieder gravierende Hygienemängel. Die Konsumenten erfahren aber nicht, welche Lokale unsauber arbeiten, was der K-Tipp seit Jahren kritisiert.
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