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28.05.2012
Nein. Der Kündigungsgrund gehört nicht ins Arbeitszeugnis – es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht dies von seinem Arbeitgeber ausdrücklich.
In Ihrem Fall kann man die Erwähnung des Kündigungsgrundes allerdings als sinnvoll betrachten.
Denn ein zukünftiger Arbeitgeber kann dieser Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis entnehmen, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht aus persönlichen Gründen oder wegen mangelnder Leistung verloren haben. Sondern deshalb, weil Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr in einem vollen Pensum beschäftigt sein wollten.
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