Günstig, aber ungenügend
Die CSS führt Spitalpolicen mit Leistungslimiten ein. Wer so versichert ist und Pech hat, muss einen Teil von hohen Spitalrechnungen selber zahlen.
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K-Tipp 15/2004
22.09.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Als «echte Alternative zu den teureren Vollkaskoversicherungen» bewirbt die Krankenkasse CSS ihre neue Spitalversicherung «Spital30». Sie sei «perfekt auf die Lebensumstände aktiver Erwachsener ab 30 Jahren abgestimmt».
Der Haken liegt beim Wort «Vollkasko». Herkömmliche Spitalversicherungen für die halbprivate oder private Abteilung zahlen im Regelfall unbeschränkt. Wer eine teure Operation vor sich hat, muss sich keine Sorgen machen - auch wenn der Spitalaufenthalt 1...
Als «echte Alternative zu den teureren Vollkaskoversicherungen» bewirbt die Krankenkasse CSS ihre neue Spitalversicherung «Spital30». Sie sei «perfekt auf die Lebensumstände aktiver Erwachsener ab 30 Jahren abgestimmt».
Der Haken liegt beim Wort «Vollkasko». Herkömmliche Spitalversicherungen für die halbprivate oder private Abteilung zahlen im Regelfall unbeschränkt. Wer eine teure Operation vor sich hat, muss sich keine Sorgen machen - auch wenn der Spitalaufenthalt 100 000 Franken kostet. Die CSS nennt das «Vollkasko».
«Spital30» der CSS ist so gesehen eine Teilkaskoversicherung. Was immer im Spital passiert - die CSS zahlt dem Versicherten für die halbprivate oder private Abteilung pro Kalenderjahr maximal 40 000 Franken. Das gilt auch, wenn die gleiche Person mehrmals im Jahr ins Spital muss.
Draufzahlen oder ins Mehrbettzimmer
Gemäss Auskunft der grossen Krankenkassen kommt es immer wieder vor, dass eine oder mehrere Spitalbehandlungen pro Jahr mehr als 40 000 Franken kosten. Die Schätzungen schwanken zwischen 1 und 10 Prozent der Fälle. Die CSS selber sagt, auf der Privatabteilung würden die 40 000 Franken in rund 5 Prozent der Fälle überschritten.
Mit anderen Worten: Wer sich so versichert, muss bei teuren Behandlungen einen Teil der Rechnung selber übernehmen - oder sich nach Erreichen der Leistungsgrenze von 40 000 Franken in die allgemeine Abteilung verlegen lassen. Versicherungstechnisch gesprochen heisst das: Gerade das grosse Risiko - die teure Spitalrechnung - ist mit einer solchen so genannten Summenversicherung nicht gedeckt.
Die meisten vom K-Tipp befragten grossen Kassen haben solche Produkte - sie waren früher weit verbreitet - entweder abgeschafft oder gar nie eingeführt. Helsana, Concordia und EGK-Gesundheitskasse haben noch Summenversicherungen für einen kleinen Teil älterer Versicherter laufen, verkaufen sie aber nicht mehr aktiv.
Kommt noch dazu: Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist gross - der fixe Betrag von 40 000 Franken ist also Jahr für Jahr weniger wert. Die CSS sagt zwar, sie könne die Summe für alle Versicherten bei Bedarf nach oben anpassen. Doch in den Versicherungsbedingungen ist dieses Versprechen nirgends zu finden.
Unbestritten ist, dass «Spital30» günstiger ist als Spitalversicherungen mit voller Kostendeckung. Aber es gibt bessere Möglichkeiten, bei der Spitalversicherung zu sparen - beispielsweise mit freiwilligen Franchisen (Kostenbeteiligung) in der Höhe von 1000 bis 5000 Franken (je nach Kasse).
Eine günstige Alternative sind auch die Flex-Versicherungen, bei denen die versicherte Person vor jedem Spitaleintritt neu entscheidet, in welche Abteilung sie geht. Je nachdem ist dann eine Kostenbeteiligung geschuldet.
Zusatzversicherung jetzt kündigen
Ende September ist für viele Versicherte ein wichtiges Datum.
Wer künftig auf eine Zusatzversicherung verzichten will, muss bei den meisten Krankenkassen eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Der Brief muss also am 30. September bei der Kasse eingetroffen sein.
Länger warten kann ins Auge gehen. Im Oktober oder November kann man freiwillige Zusatzversicherungen nur dann kündigen, wenn sie teurer werden. Dies im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung - dort kann sich alles noch im November abspielen.
Tipp: Wer seine Zusatzversicherungen zu einer anderen Kasse wechseln will, muss zuerst Offerten einholen und eine Aufnahmebestätigung verlangen. Vorher sollte man die bisherige Zusatzversicherung nicht kündigen.