Beim Entrümpeln kam sie zum Vorschein: eine Schuhschachtel, die Rosmarie Coray aus St. Gallen vor einigen Jahren im Speicher verstaut hatte. Darin fand sie einen SBB-Gutschein im Wert von 268 Franken, ausgestellt am 9.11.1988. Die Rentnerin erinnert sich: «Es war ein Geschenk zu meinem 50. Geburtstag.»

Zuerst wollte sie den Bon gleich wegwerfen. Dann entschied sich Coray anders und reichte den längst verfallenen Gutschein mit einer schriftlichen Erklärung bei den SBB ein – gross Hoffnungen machte sie sich aber nicht. Zwei Wochen später die Überraschung: Die SBB schickten Coray einen neuen Gutschein.

Grundsätzlich tauschten die SBB nur kürzlich abgelaufene Bons um, betont Sprecher Roland Binz: «In diesem Fall haben wir ein Auge zugedrückt, da der Gutschein schon fast antiken Wert hatte.» Rosmarie Coray freuts. Sie hat mit ihren Enkeln eine Bahnfahrt über den Oberalp geplant.

Übrigens: Gutscheine sind nicht ewig gültig, auch wenn sie kein Verfalldatum haben. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre.