Nein. Da Sie das Auto für die Arbeit nicht mehr brauchen, können Sie diese Pauschale im Prinzip nicht mehr verlangen.

Falls allerdings die Pauschale höher sein sollte als die tatsächlich anfallenden Kosten, gilt derjenige Anteil, der die effektiven Auslagen übersteigt, als Lohnbestandteil. Dieser Anteil wäre dann auch während der Freistellung (wie auch während Ferien usw.) geschuldet.

(bw)