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K-Tipp 6/2007
28.03.2007
Nein. Ob die Haftpflichtversicherung des Töfffahrers nebst der Reparatur auch einen Ersatzwagen stellen muss, hängt von den Umständen ab.
Nur wer aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen ein Auto benötigt, darf auf Kosten der Versicherung mit einem Ersatzwagen rechnen.
Sie hingegen sind Rentner und deshalb nicht direkt auf ein Auto angewiesen. Es ist also zumutbar, dass Sie für ein paar Tage die öffentlichen Verkehrsmittel benützen.
(hrs)
Nur wer aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen ein Auto benötigt, darf auf Kosten der Versicherung mit einem Ersatzwagen rechnen.
Sie hingegen sind Rentner und deshalb nicht direkt auf ein Auto angewiesen. Es ist also zumutbar, dass Sie für ein paar Tage die öffentlichen Verkehrsmittel benützen.
(hrs)
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