Nein. Sie dürfen Ihre Freundin besuchen, so oft Sie wollen. Von einer Untermiete kann ohnehin keine Rede sein, solange Sie Ihrer Freundin keinen Mietzins zahlen.

Übrigens kann der Vermieter eine Untermiete sowieso nur in wenigen Fällen verbieten - etwa dann, wenn der Mieter sich weigert, dem Vermieter den Namen des Untermieters zu nennen. Oder wenn der Mieter für die Untermiete einen zu hohen Zins verlangt. Oder falls der Vermieter durch die Untermiete einen wesentlichen Nachteil erleidet.

Eine Nebenkostenerhöhung könnte zwar theoretisch auf den nächsten Kündigungstermin erfolgen, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten plus zehn Tagen. Die Mitteilung müsste - wie bei einer Mietzinserhöhung - mit einem amtlichen Formular erfolgen. Es dürfte der Vermieterin aber schwer fallen, reale Mehrkosten zu beweisen. Ihre Freundin hätte also gute Chancen, eine allfällige Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde erfolgreich anzufechten.

(hrs)