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K-Tipp
23.10.2007
Letzte Aktualisierung:
29.08.2022
29.08.2022
Grundsätzlich gilt: Wer baut, haftet für Schäden an Dritten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
Es reicht nicht, lediglich ein Schild aufzustellen mit dem Hinweis «Betreten der Baustelle verboten». Bei spielenden Kindern in der Umgebung ist eine angemessene Absperrung notwendig. Sonst werden Sie nicht von der Haftung entbunden.
Die meisten Versicherungen haben in der Privathaftpflicht-Police eine Bauherrenhaftpflicht-Deckung für Umbauten bis 100 000 Franken integriert. Informieren Sie sich, ob das auch bei Ihrer PrivathaftpflichtPolice so ist.
Ist die Bausumme höher, sollten Sie eine separate Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschliessen.
Es reicht nicht, lediglich ein Schild aufzustellen mit dem Hinweis «Betreten der Baustelle verboten». Bei spielenden Kindern in der Umgebung ist eine angemessene Absperrung notwendig. Sonst werden Sie nicht von der Haftung entbunden.
Die meisten Versicherungen haben in der Privathaftpflicht-Police eine Bauherrenhaftpflicht-Deckung für Umbauten bis 100 000 Franken integriert. Informieren Sie sich, ob das auch bei Ihrer PrivathaftpflichtPolice so ist.
Ist die Bausumme höher, sollten Sie eine separate Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschliessen.
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